Urteil: Keine GEZ-Gebührenpflicht für Freiberufler-PCs
Geschrieben von: Michael Momber
Dienstag, den 27. September 2011 um 06:43 Uhr
Wer einen PC gewerblich zuhause nutzt, ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von den Rundfunkgebühren befreit.
Nach Urteil BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11 müssen Freiberufler, die zuhause am PC arbeiten, dafür keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief bereit, der bei der Meldung der beruflichen Nutzung hilft – und gegebenenfalls sogar mögliche Rückerstattungsansprüche geltend macht.
Allerdings gilt dies nur, solange Wohnungsstätte und Arbeitsort nicht getrennt sind, warnt die Verbraucherzentrale vor überzogenen Erwartungen.
Höchstrichterliche Entscheidung: Selbstständige müssen keine Rundfunkgebühren für berufliche genutzte Computer zahlen. So urteilte das Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Das Gericht wies damit eine Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab, die von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben verlangten. Dagegen hatten sich die Betroffenen zur Wehr gesetzt.
Das BID Burbach will in Zusammenarbeit mit den Saarbrücker Stadtwerken,
dem Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb ZKE, dem Zentrum für
Bildung und Beruf Saar ZBB und dem Saarbrücker Wochenspiegel die
Stromverteilerkästen und die Altpapiercontainer im Ortskern von Burbach
durch ambitionierte Graffiti-Künstler verschönern lassen.
Hierzu ruft das BID in einem Wettbewerb alle die auf, die sich zu einer
solchen Aufgabe berufen fühlen.
Einheitlicher Ansprechpartner warnt vor falschen Internet-Abmahnungen
Geschrieben von: Michael Momber
Samstag, den 10. Juli 2010 um 07:37 Uhr
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Saar, gemeinsame Geschäftsstelle IHK und HWK, warnt vor Abmahnungen, die zurzeit im Saarland kursieren. Laut EA erhalten Unternehmen Schreiben, in denen auf angeblich fehlenden Angaben im Impressum des Internetauftritts hingewiesen wird. Der Abmahner behauptet, dass nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) die Berufshaftpflicht im Impressum aufgeführt werden müsse. Dies ist nicht richtig - das Impressum muss keinerlei Angaben zu Versicherungen enthalten. Entsprechende Abmahnungen mit Zahlungsforderung für Rechtsanwaltsgebühren sollten daher ignoriert werden, raten IHK und HWK.
IHK warnt vor Adressbuchschwindel: Angebote genau prüfen
Aus aktuellem Anlass warnt die IHK Saarland erneut vor so genanntem "Adressbuchschwindel". Viele unseriöse Adressbuchfirmen suchen sich gezielt die Sommermonate aus, um saarländische Unternehmen mit fingierten Rechnungen zu täuschen. Die IHK rät: Wer Rechnungen erhält, sollte genau prüfen, ob auch wirklich ein Auftrag erteilt wurde. Gleiches gilt für Schreiben, mit denen eigene Daten für Verzeichnisse bestätigt oder aktualisiert werden sollen.
Mitglieder des Gewerbevereins Burbach e.V. können ihr Profil, ihre Kontaktdaten und die derzeitigen Angebote beim Burbacher Einkaufsführer kostenlos publizieren und bei Bedarf auch wieder ändern oder löschen.
Sie können Ihr Logo oder ein Foto mit eingeben.
Ihre Adresse wird in GoogleMaps angezeigt. Ortsfremde können sich dort eine kostenlose Routenplanung zu Ihnen generieren lassen.
Der Gewerbeverein Saarbrücken-Burbach e.V. und seine Kooperationspartner gabb gGmbH und AZB gGmbH laden ein zum Informationsabend.
Themen: Fördermöglichkeiten bei Einstellung von Arbeitnehmern seitens der ARGE
Referent: Herr Kuhn, gabb
Bereitstellung von 14tägigen Betriebspraktika ohne jegliche finanzielle Belastung der Firmen.
Referentin: Frau Groß, AZB
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich zu den genannten Themen zu informieren.
Selbstverständlich ist die Veranstaltung kostenlos - sie findet statt am Mittwoch, 25.11.2009 Beginn: 19:00 Uhr
Gasthaus Anthes-Neumüller
Bergstr.31 - 66115 Saarbrücken Anzeige im Stadtplan